Was kosten Reiseimpfungen und was zahlt die Krankenkasse?
Impfungen, die nur wegen einer Reise nötig sind, übernimmt die obligatorische Grundversicherung nach Art. 12a Abs. 3 KLV nicht. Basisimpfungen nach Schweizerischem Impfplan sind dagegen gedeckt und seit dem 1. Januar 2026 von der Franchise befreit; Zusatzversicherungen beteiligen sich je nach Produkt an Reiseimpfungen.
Die Regel: Reiseimpfungen sind nicht Sache der Grundversicherung
Welche Impfungen die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt, legt Art. 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abschliessend fest. Bei beruflichen und reisemedizinischen Indikationen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten (Art. 12a Abs. 3 KLV). Das Referenzdokument des BAG hält dies für Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut ausdrücklich fest. Impfungen, die gar nicht in Art. 12a aufgeführt sind, etwa gegen Gelbfieber, Typhus oder Japanische Enzephalitis, werden ebenfalls nicht übernommen.
Was die Grundversicherung trotzdem bezahlt
- Basisimpfungen nach Impfplan, zum Beispiel die Masern-Nachholimpfung für nach 1963 Geborene oder die Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus (siehe Basisimpfungen)
- Hepatitis B für Säuglinge, Jugendliche von 11 bis 15 Jahren und Risikogruppen
- Hepatitis A für bestimmte Risikogruppen, zum Beispiel bei chronischer Lebererkrankung, sowie nach einem Kontakt innerhalb von sieben Tagen
- Tollwut nach einem Kontakt (Biss, Kratzer, Belecken verletzter Haut, Fledermauskontakt)
Die genauen Bedingungen stehen im Referenzdokument zu Art. 12a KLV.
Neu seit 2026: keine Franchise für Impfungen nach Art. 12a
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Impfungen nach Art. 12a KLV und die dazugehörige Impfberatung von der Franchise befreit. Der Selbstbehalt bleibt bestehen. Für Reiseimpfungen ändert das nichts, da sie nicht unter Art. 12a fallen.
Und die reisemedizinische Beratung?
Die Grundversicherung übernimmt die Impfberatung nur im Zusammenhang mit den in Art. 12a Abs. 1 KLV genannten Impfungen. Eine Beratung, die sich auf Reiseimpfungen und Reiserisiken bezieht, fällt nicht darunter. Wie die Beratung in Ihrem Fall abgerechnet wird, erklären wir Ihnen gerne vorab.
Zusatzversicherungen
Viele Krankenkassen beteiligen sich über Zusatzversicherungen teilweise an Reiseimpfungen, etwa gegen Gelbfieber, Typhus, Tollwut oder Japanische Enzephalitis. Höhe und Bedingungen sind je nach Kasse und Produkt verschieden. Fragen Sie Ihre Kasse vor der Beratung, welcher Anteil übernommen wird, und bewahren Sie die Rechnung auf.
Warum wir hier keine Preise pro Impfung nennen
Die Kosten einer Reiseimpfung setzen sich aus der ärztlichen Leistung und dem Impfstoff zusammen. Wie viele Impfungen Sie brauchen, hängt von Reiseziel, Impfausweis und Gesundheit ab. Eine verbindliche Auskunft zu den voraussichtlichen Kosten erhalten Sie direkt bei Traveldoc unter 031 381 55 45, bevor Sie sich für eine Impfung entscheiden.
Kosten sparen ohne Abstriche
- Impfausweis mitbringen: Vorhandene Impfungen müssen nicht wiederholt werden.
- Früh planen: Wer rechtzeitig kommt, kann Impfungen mit mehreren Dosen auf reguläre Termine legen.
- Basisimpfungen bei Gelegenheit auffrischen: Diese sind über die Grundversicherung gedeckt.
Häufige Fragen
Zahlt die Grundversicherung Reiseimpfungen?
Nein. Nach Art. 12a Abs. 3 KLV übernimmt die obligatorische Grundversicherung bei reisemedizinischer Indikation keine Kosten. Basisimpfungen nach Impfplan sind gedeckt.
Zahlt die Krankenkasse die Tollwutimpfung?
Vor der Reise nicht. Nach einem Kontakt mit einem möglicherweise tollwütigen Tier übernimmt die Grundversicherung die Impfung.
Fällt bei Impfungen seit 2026 keine Franchise mehr an?
Für Impfungen nach Art. 12a KLV, also zum Beispiel Basisimpfungen, gilt seit dem 1. Januar 2026 keine Franchise; der Selbstbehalt bleibt. Reiseimpfungen sind davon nicht betroffen.
Zahlt die Zusatzversicherung Reiseimpfungen?
Oft teilweise. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Kasse und Produkt; fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Termin vereinbaren +41 31 381 55 45
Weitere Themen
Quellen
Stand: Oktober 2026
