Gelbfieber-Nachweis: Impfbescheinigung, Fristen und Impfstellen
Die Gelbfieber-Impfbescheinigung gilt nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften ab dem 10. Tag nach der Impfung und seit dem 11. Juli 2016 lebenslang. In der Schweiz dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit Bewilligung des BAG gegen Gelbfieber impfen. Ob Sie den Nachweis brauchen, hängt nicht nur vom Reiseziel ab, sondern von der ganzen Route.
Zwei verschiedene Fragen: Risiko und Einreise
Die WHO unterscheidet zwischen Ländern mit Gelbfieber-Übertragungsrisiko und Ländern, die bei der Einreise einen Impfnachweis verlangen. Das sind zwei verschiedene Listen. In einem Risikoland wie Kolumbien oder Teilen von Brasilien geht es um Ihren Schutz: Dort empfiehlt healthytravel.ch die Impfung je nach Region aus medizinischen Gründen. In Ländern ohne eigenes Risiko, etwa Thailand, Indien oder den Malediven, geht es um eine Einreisebestimmung: Sie soll verhindern, dass das Virus eingeschleppt wird, und betrifft meist nur Reisende, die vorher in einem Risikoland waren.
Gelbfieber kommt laut healthytravel.ch in Afrika südlich der Sahara, in Südamerika und in Panama vor. Wer direkt aus der Schweiz in ein Land ohne Risiko reist, braucht den Nachweis in aller Regel nicht. Wer aber zuerst Kenia oder Peru besucht und dann weiterreist, kann ihn sehr wohl brauchen.
Beispiele, wie unterschiedlich die Regeln sind
Nach den Länderseiten von healthytravel.ch (Stand Oktober 2026):
- Kolumbien: Impfung empfohlen für alle Reisen unter 2500 Metern und auf San Andrés und Providencia; für Bogotá allein nicht.
- Tansania: Nachweis bei Einreise aus Risikoländern, auch nach einem Transit von mehr als 12 Stunden.
- Malediven: Wer innerhalb von sechs Tagen aus einem Risikoland kommt und keinen Impfschein hat, wird bei der Ankunft geimpft und zehn Tage auf eigene Kosten unter Quarantäne gestellt.
- Ägypten: Ohne Bescheinigung keine Einreise für Reisende aus bestimmten Risikoländern.
- Kuba: Nachweis nur bei Einreise aus Angola, Brasilien oder der Demokratischen Republik Kongo.
- Indien: Nachweis bei Einreise aus bestimmten Risikoländern, laut WHO auch nach einem Transit unabhängig von dessen Dauer.
Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Die WHO rät, sie vor der Reise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu prüfen.
Ab wann und wie lange die Bescheinigung gilt
Die Gelbfieberimpfung wird im internationalen Impfausweis eingetragen, dem gelben Impfbuch nach dem Muster der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Die Bescheinigung gilt ab dem 10. Tag nach der Impfung. Die Impfung muss deshalb mindestens zehn Tage vor der Ankunft im Zielland erfolgen.
Seit dem 11. Juli 2016 gilt die Bescheinigung lebenslang, auch für ältere Einträge. Die WHO hält fest, dass gültige Bescheinigungen nicht mit der Begründung abgelehnt werden dürfen, dass mehr als zehn Jahre vergangen sind, und dass keine Auffrischung verlangt werden darf. Medizinisch empfiehlt das EKRM gesunden Personen dennoch eine einmalige Auffrischung nach zehn Jahren, wenn sie wieder in ein Risikogebiet reisen.
Wer in der Schweiz gegen Gelbfieber impfen darf
Die Gelbfieberimpfung dürfen in der Schweiz nur Ärztinnen, Ärzte und Impfzentren mit Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit durchführen. Das BAG veröffentlicht eine Liste aller bewilligten Stellen nach Kantonen; den Link finden Sie unten bei den Quellen. In Burgdorf ist Dr. med. Philip Hebel von traveldoc an der Bahnhofstrasse 8 auf dieser Liste aufgeführt. Für Reisende aus dem Emmental, dem Oberaargau und aus Bern ist Burgdorf mit dem Zug gut erreichbar.
Wenn die Impfung nicht möglich ist
Laut healthytravel.ch sollen sich Reisende, die schwanger sind, stillen oder eine Erkrankung mit geschwächtem Immunsystem haben, vor der Gelbfieberimpfung von einer Fachperson für Reisemedizin beraten lassen. Manche Länder akzeptieren eine ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation; Südafrika etwa stellt solche Reisende laut healthytravel.ch unter Quarantäne. Klären Sie das deshalb früh, nicht erst kurz vor der Abreise (Reisen in der Schwangerschaft).
Den Nachweis gut aufbewahren
Der gelbe Impfausweis ist ein Reisedokument. Nehmen Sie ihn im Original mit und bewahren Sie ihn zusammen mit dem Pass auf. Eine Kopie oder ein Foto zu Hause hilft, wenn das Original verloren geht. Mehr dazu unter Impfausweis und Impfnachweis.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Gelbfieberimpfung?
Die Bescheinigung gilt nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften ab dem 10. Tag nach der Impfung.
Muss die Gelbfieberimpfung nach zehn Jahren erneuert werden?
Für die Einreise nicht: Seit dem 11. Juli 2016 gilt die Bescheinigung lebenslang. Das EKRM empfiehlt gesunden Personen aber eine einmalige Auffrischung nach zehn Jahren, wenn sie wieder in ein Risikogebiet reisen.
Wer darf in der Schweiz gegen Gelbfieber impfen?
Nur Ärztinnen, Ärzte und Impfzentren mit Bewilligung des BAG. Das BAG veröffentlicht die Liste nach Kantonen.
Brauche ich für Thailand einen Gelbfieber-Nachweis?
Nur wenn Sie aus einem Gelbfieber-Risikoland einreisen oder dort mehr als 12 Stunden im Transit waren. Bei direkter Anreise aus der Schweiz nicht.
Was ist das gelbe Impfbuch?
Der internationale Impfausweis nach dem Muster der Internationalen Gesundheitsvorschriften, in dem die Gelbfieberimpfung eingetragen wird.
Abreise schon bald?
Auch kurz vor der Reise lohnt sich ein Anruf. Laut healthytravel.ch sind einzelne Impfungen auch kurzfristig noch möglich, und Mückenschutz, Malariaschutz und Reiseapotheke lassen sich in jedem Fall besprechen. Zwei Fristen sollten Sie kennen: Die Gelbfieber-Impfbescheinigung gilt nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften erst ab dem 10. Tag nach der Impfung. Für die Tollwutimpfung vor der Reise empfiehlt healthytravel.ch, spätestens vier Wochen vor der Abreise zu beginnen; im Notfall reichen zehn Tage.
Nennen Sie uns am Telefon unter +41 31 381 55 45 oder im Formular gleich Reiseziel und Abreisedatum, dann können wir die Zeit bis zur Abreise gezielt planen. Mehr dazu unter kurzfristige Impfberatung.
Beratungstermin anfragen +41 31 381 55 45
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Hinweis zu dieser Seite
Diese Seite fasst öffentliche Empfehlungen von healthytravel.ch (Expertenkomitee für Reisemedizin EKRM), BAG und WHO zusammen, Stand der Angaben 5. Oktober 2026. Empfehlungen können sich ändern, massgebend ist die jeweils verlinkte Quelle. Die Seite ersetzt keine ärztliche Beratung: Welche Impfungen und Massnahmen für Sie persönlich sinnvoll sind, klärt die reisemedizinische Beratung.
Quellen
- WHO: Länder mit Gelbfieberrisiko und Impfnachweis-Pflicht (ITH Annex 1, Nov. 2022, rev. Jan. 2023, PDF)
- BAG: Bewilligungspflicht für die Gelbfieberimpfung
- BAG: Liste der Ärztinnen und Ärzte mit Gelbfieber-Bewilligung (PDF)
- healthytravel.ch: Impfungen (Expertenkomitee für Reisemedizin EKRM)
- healthytravel.ch: Länderempfehlungen
Stand: Oktober 2026
